Die ASJ Ostsachsen ist dem SPD-Unterbezirk Dresden angegliedert.

Dementsprechend setzen wir lokale Schwerpunkte für die Landeshauptstadt, aber ebenso für den gesamten ostsächsischen Raum.

Der Vorstand der ASJ Ostsachsen trifft sich in regelmäßigen Abständen, mindestens einmal im Quartal an wechselnden Orten, derzeit - aufgrund der aktuellen Umstände - online. Unsere Sitzungen sind stets mitgliederoffen, was aber keineswegs heißt, dass wir unter uns bleiben wollen! Im Gegenteil sind alle Interessenten willkommen und aufgefordert mitzuwirken - Nichtparteimitglieder bitten wir lediglich um eine kurze vorherige Anmeldung. Das funktioniert gut und hat sich bei uns seit langem bewährt. Also, bitte keine Scheu!

Zusätzlich bieten wir die Möglichkeit eines Newsletters, mit dem wir Sie in unregelmäßigen Abständen auf unsere Vorstandssitzungen und sonstige Veranstaltungen aufmerksam machen und zum Stand unserer Diskussionen auf dem Laufenden halten wollen. Er erscheint je nach Anlass, in der Regel quartalsweise. Sie können sich unten auf dieser Seite anmelden oder einfach per Email Kontakt mit uns aufnehmen: asj-ost@spd-sachsen.de.

Vorstand

Der Vorstand der ASJ Ostsachsen setzt sich wie folgt zusammen:

  • Peter May (Vorsitzender)
  • Christa Diddens (stellvertretende Vorsitzende)
  • Mike Sturm, Matthias KetzerTobias Melzer, Ingo Menke, René Koretz, Andreas Ueberbach (Beisitzer)

Wir gedenken unserem Vorstandsmitglied Frau Rechtsanwältin Dr. Cordula Heß, die am 16.11.2020 plötzlich und tragisch an den Folgen einer Covid-19-Infektion starb. In Gedanken ist sie stets bei uns.

PRESSEMITTEILUNG vom 12.08.2022
Herr Hilbert, Sie spielen mit dem Feuer!

Bei Einführung in sein Amt vor etwa sieben Jahren hat Oberbürgermeister Dirk Hilbert den Amtseid geleistet, der auch nach seiner kürzlichen Wiederwahl fort gilt. Hätte er ihn wiederholt, wäre ihm möglicherweise klar geworden, dass der Missbrauch seines "Vetorechts" mit dem Ziel, den gesamten Dresdner Stadtrat auf seine Linie zu bringen, mit seinen Aufgaben und seiner Verantwortung für diese Stadt nicht zu vereinbaren ist.

Andreas Ueberbach, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) in Ostsachsen erklärt dazu:
"Das Ringen der widerstreitenden Interessen der Bürgerinnen und Bürger, repräsentiert von den verfassungs- und gesetzmäßigen Organen des Staates bzw. hier der kommunalen Selbstverwaltung um das jeweils beste Ergebnis gehört zum Spiel. Wer diese Entscheidungsprozesse scheut und stattdessen Einigungen erzwingen will, handelt nach Gutsherrenart und hat die Demokratie in ihrem Wesen nicht verstanden."

Bürgermeister und Gemeinderat sind eigenständige Organe der Kommune als Glied des demokratischen Rechtsstaats (§ 1 Abs. 4 SächsGemO). Nach § 28 Abs. 1 der Sächsischen Gemeindeordnung bestimmt der Gemeinde- oder Stadtrat die Richtlinien der Kommunalpolitik, indem er die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde festlegt. Während Beigeordnete im Zweifel die Weisungen des (Ober-)Bürgermeisters zu befolgen haben, sind Gemeinde- oder Stadträte unabhängig. Da mag es mitunter schwierig sein, bei Personal- oder Sachentscheidungen auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen. Aber das gehört zum Kern unserer demokratischen Ordnung.

Ueberbach weiter:
"Gerade in Sachsen und ganz besonders in Dresden ist das Vorgehen Hilberts ein fatales Signal, das von uns Demokraten nicht hingenommen werden darf. Das gilt umso mehr, wenn sich Hilbert für sein weiteres Vorgehen offenkundig auf die Zustimmung extrem rechter Kräfte verlässt und deren Nähe sucht. Die Folgen für die Stadt und ihre Bürgerinnen und Bürger, die nun kurz nach der Oberbürgermeisterwahl einstweilen ohne voll funktionsfähige Verwaltung auskommen sollen, sind noch gar nicht zu überblicken. Ist ihm das gleichgültig?

Ueberbach mahnt daher: "Herr Hilbert, Sie spielen mit dem Feuer!"


Fachgespräch Susann Rüthrich am 03.05.2022:

 

Kooperation im Kinder und Jugendschutz

 

Zu groß ist mitunter die organisatorische Distanz zwischen den zuständigen Stellen und es gibt keine übergeordnete Leitung. Umso wichtiger wäre das regelmäßige Einüben der Kooperations-mechanismen und ein reibungsloser, intensiver Informationsaustausch in den konkreten Einzel-fällen. Problematisch sind unterschiedliche Strukturen und Prozesse sowie die rechtlichen Grenzen für einen ungehinderten Informationsfluss (Datenschutz). Das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) als Bestandteil des Bundeskinderschutzgesetzes aus dem Jahr 2012 hat vieles verbessert, aber die darin vorgesehenen „verbindlichen Netzwerkstrukturen" für den Jugendschutz funktionieren offenbar häufig nur aufgrund vereinzelten ehrenamtlichen Engagements. In Artikel 4 des BKiSchG ist die Evaluation des Gesetzes festgeschrieben. Speziell für Sachsen liegen uns aber wenig Informationen vor. Da wollen wir nachhaken und - wenn sich Verbesserungsbedarf zeigt - an geeigneter Stelle insistieren. Wir planen deshalb Folgever-anstaltungen. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Pressemitteilung vom 10.09.2021:

Demokratisch vereint gegen Hass und Hetze!

Wo Extremisten auftreten, müssen wir #genau_hinsehen.

 

Die Arbeitsgemeinschaft der sozialdemokratischen Juristinnen und Juristen (ASJ) Ostsachsen fordert ihre Landsleute zur Auseinandersetzung mit der Frage auf, warum gerade in ihrem Bundesland rechtsextreme Parteien so viel Zuspruch erfahren. 

Ihr Vorsitzender, Andreas Ueberbach, dazu: "Wenn Pegida und rechtsradikale Kleinparteien sich ausgerechnet Sachsen zur Bühne machen, dann ist das kein Zufall. Auch wenn der sogenannte Flügel der AfD sich angeblich selbst aufgelöst hatte, nachdem ihn das Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung eingestuft hatte: Demagogen wie Höcke oder Maier führen dessen Haßpropaganda fort! In Sachsen und Thüringen stehen sie für den „Flügel“ und stoßen auf besonders viele offene Ohren. 

 

Sind hier mehr Menschen demokratie- und fremdenfeindlich eingestellt als anderswo? 

Den Gegenbeweis können nur die Sächsinnen und Sachsen selbst erbringen. Dass sie gegen derartige Bestrebungen immun seien, hat sich freilich als Trugschluss erwiesen, und die demokratische Mehrheit ist im Freistaat selten wahrnehmbar."

 

In keinem anderen Bundesland werden Hass und Hetzte der AfD so hohe Zustimmungswerte bescheinigt wie im Freistaat Sachsen. Das hat nach Ansicht der ASJ Ostsachsen nicht mehr viel mit Trotz zu tun.

Ueberbach dazu: "Ganze Regionen stellen sich selbst ins politische Abseits. Die CDU steht hier von Beginn an in Regierungsverantwortung und hat dem Rechtsradikalismus bis heute nichts entgegenzusetzen. Systematisch hat sie die Bürgerinnen und Bürger aus der politischen Verantwortung herausgehalten und ihren Gestaltungswillen gebrochen. Das muss man sich nicht gefallen lassen. Demokratische Alternativen bietet bürgerschaftliches Engagement: 

 

Haltung zeigen, Anstand wahren und das laut sagen: Selber etwas tun! 

 

Sie können z.B. am Montag an den Gegenprotesten teilnehmen, im Alltag extremistischen Aussagen couragiert widersprechen. Sie können sich in Diskussionen am Gartenzaun und auf der Straße, am Arbeitsplatz, im Bus oder in einer Runde mit Freunden für die Demokratie einsetzen. Engagieren Sie sich z.B. ehrenamtlich in Vereinen, in Hilfsorganisationen, in Betriebs- oder Personalräten oder in Ihrer Nachbarschaft und zeigen Sie, dass dieser Weg vielleicht nicht immer bequem sein mag, aber Freude bereiten kann und der einzige ist, der uns eine freiheitliche, demokratisch funktionierende Gesellschaft erhält! 

 

Schauen Sie genau hin, bilden Sie sich Ihre Meinung und wählen Sie demokratisch! 

Für die SPD gilt seit 1863: Kein Fußbreit dem Faschismus."

 
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Anmerkung: 

Mit dem Hashtag #genau_hinsehen markiert die ASJ Ostsachsen auf Twitter Nachrichten, die wir nicht ignorieren sollten, wenn wir auch in Zukunft in einem freien Land leben wollen.

Vorstandsbeschluss vom 09.01.2022:
 

Eigene Haltung der SPD zu den Versammlungsregelungen in der Sächsischen

Coronaschutzverordnung

 

Die ASJ-Ostsachsen fordert den Vorstand der SPD Sachsen auf, sich in Bezug auf das Verlangen des Ministerpräsidenten nach einer Ausweitung des Versammlungsrechts in der Corona-Schutz-Verordnung auf bis zu 1000 Teilnehmer klar zu äußern und den eigenen Standpunkt der SPD deutlich zu machen. Aus rechtspolitischer Sicht nehmen wir insoweit wie folgt Stellung:

 

1.

Eine pauschale Obergrenze für Versammlungsteilnehmende und eine Beschränkung auf ortsfeste Versammlungen erscheinen zur Gefahrenabwehr sinnvoll. Sie reduziert die Ansteckungsgefahr und erleichtert die Überwachung von Schutzmaßnahmen. Die Regelung sollte landesweit gelten, denn schon wegen der hohen Mobilität der Versammlungsteilnehmenden wären lokale Unterschiede weder sinnvoll noch rechtlich begründbar. Aus dem gleichen Grund ist eine weitergehende Differenzierung durch Rechtsverordnung, z.B. nach Inzidenzwerten, nicht sinnvoll.

 

2.

In Anbetracht des hohen Wertes der Versammlungs- und Meinungsäußerungsfreiheit (Art. 5 u. 8 GG) ist der Grenzwert möglichst hoch anzusetzen, also so hoch, wie dies mit der Abwehr von Gefahren für die Allgemeinheit noch zu vereinbaren ist.

 

3.

Eine Versammlung mit 10 Teilnehmenden wird allgemein nicht als "echte Demo" wahrgenommen. Dieser Grenzwert hat sich nicht bewährt; er wird von den sog. "Spaziergängern" bewusst und provokativ überschritten und hält in Einzelfällen rechtlicher Überprüfung nicht stand (Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden vom 07.01.2022). Da er nicht annähernd flächendeckend durchgesetzt wird, hat er zum derzeitigen Erscheinungsbild eines wehrlosen Rechtsstaates beigetragen. Daraus sollen für die Zukunft Lehren gezogen werden.

 

4.

Welche virologischen Aspekte eine Obergrenze von 1000 Teilnehmenden rechtfertigen sollen, erschließt sich uns hingegen nicht. Eine Gefahrenlage, die Versammlungen von 1000 Teilnehmenden zulässt, wird im Zweifel kein Verbot von 2000 oder mehr Demonstrierenden rechtfertigen können. Das Versagen einer solchen Regelung in der Praxis und vor Gericht ist damit vorprogrammiert.

 

5.

In Anbetracht der aktuellen Warnungen der Virologen vor der Omikron-Variante ist der Vorschlag des Ministerpräsidenten, insbesondere verbunden mit der Ankündigung weiterer Lockerungen, nicht akzeptabel. Sein Alleingang in der Regierungskoalition ist in der gebotenen Deutlichkeit zu verurteilen.

 

6.

Auf Normenklarheit, Umsetzbarkeit und Bestandsfestigkeit ist zu achten. Das ständige Hin und Her von Verschärfungen, Lockerungen und Differenzierungen zermürbt die Akzeptanz der Politik in der Bevölkerung. Sowohl die Geeignetheit als auch die Erforderlichkeit des Grundrechtseingriffs muss ohne weiteres nachvollziehbar sein.

 

7.

Die Höchstzahl kann umso höher festgesetzt werden, je mehr ihr andere Steuerungselemente zur Seite gestellt werden. Solche flankierenden Maßnahmen könnten sein:
-

frühere Anmeldung von Versammlungen, stärkere Beschränkungen von Spontandemos
-

schärfere Auflagen für Ordnungskräfte und gesteigerte Überwachungspflichten der Versammlungsleitung
-

Zuweisung geeigneter Flächen zur Einhaltung der nötigen Abstände
-

ausdrückliche Sanktionen bei Verstößen gegen Schutzmaßnahmen (Abstandsgebot, Maskenpflicht) bis hin zur Auflösung bei renitenten Verstößen
-

umfangreichere Personalienfeststellungen und Beweissicherungen

 

8.

Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht der zu erwartenden Inzidenzen schlagen wir eine Obergrenze von 30 Personen für Spontan-Demonstrationen (die bei Überschreiten der Zahl sofort aufzulösen sind) und 100 Personen für angemeldete Versammlungen vor, deren Sicherheit durch Auflagen gewährleistet werden kann. Die zuständigen Versammlungsbehörden sollten ermächtigt werden, diese Zahl für Demos und Gegendemos einheitlich nach pflichtgemäßem Ermessen festzusetzen.

 

9.

Das SMI ist aufzufordern, ein Konzept für die Durchsetzung der Regelungen zu erstellen. In dieser Aufforderung ist der Ansicht von Innenminister Wöller klar zu widersprechen, wonach die Behörden ein eigenes Ermessen hätten, ob sie gegen Rechtsverstöße vorgehen; eine solche Abwägungsbefugnis haben sie nur hinsichtlich der einzusetzenden Mittel ("wie"). 

 

 

Die SPD-Vorsitzenden tragen ihre Linie aktiv in die Öffentlichkeit, um einen konstruktiven Beitrag zu einer sonst ins Beliebige abgleitende Debatte zu leisten und gegenüber den anderen Parteien in Regierung und Opposition Profil zu gewinnen.


Pressemitteilung vom 16.03.2021:

Wieso läuft´s bei uns in Sachsen nicht, Herr Wöller?

Die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) Ostsachsen fordert nach dem Geschehen in der Dresdner Innenstadt am 13.03.2021 vom Sächsischen Staatsminister des Innern, Prof. Dr. Roland Wöller, über eine umfassende Aufklärung der Versäumnisse und Fehler hinaus ein grundsätzliches Umdenken in der sächsischen Sicherheitspolitik.

Ihr Vorsitzender, Andreas Ueberbach, beschreibt dies so: "Die fürchterlichen Szenen, die die Welt am Tag der so genannten ´Querdenker´-Demonstration von Dresden aus zu sehen bekommen hat, waren vermeidbar und schaden dem Ansehen unserer Stadt. Welches Infektionsrisiko von diesem hundertfachen absichtlichen Verstoß gegen die Infektionsschutzmaßnahmen ausgeht, können wir nur erahnen. Der Schaden für Rechtsstaat und Gesellschaft ist jedenfalls immens, zumal wenn man sieht, wer da alles mitmarschiert ist. Die Polizistinnen und Polizisten sind wieder einmal die Hauptleidtragenden."

Nach Ansicht der Juristinnen und Juristen in der SPD im ostsächsischen Raum, kann die Aufklärung der hierfür ursächlichen Missstände nur ein Anfang sein. Ueberbach erklärt weiter: "Wie soll der Freistaat sein spätestens seit PEGIDA ramponiertes Image ablegen, wenn man nicht aus Fehlern lernt? Das Land braucht eine Perspektive, eine fundierte Strategie, wie sich die Behörden auf derartige Ereignisse optimal vorbereiten."

Dass solche Fehler gemacht wurden, ist nach Ansicht der SPD-Arbeitsgruppe offenkundig.

Ueberbach dazu: "Es wurden zwei Demos angemeldet und nur die größere von beiden untersagt. Dass die dort von dem Veranstalter ursprünglich erwarteten Menschen - ersichtlich zumindest mehrere Hundert - sich der kleineren erlaubten Demo anschließen würden, war zu erwarten. Der Aufruf des Veranstalters, trotz ablehnender Gerichtsentscheidung in der Stadt präsent zu sein, ging vorher sogar durch die Presse. Und das sind nur die allgemein bekannten Informationen!"

Die ASJ Ostsachsen sieht das Dilemma in einem größeren Zusammenhang. Die Entscheidungen über Verbot und Auflagen der Versammlungen waren diesmal eindeutig und verständlich. Die Gerichte, bis hin zum Oberverwaltungsgericht, haben trotz der sich überstürzenden Ereignisse rechtzeitig entschieden. Aufgabe von Innenministerium und Polizeiführung war es nun, dieser demokratisch legitimierten Rechtslage Geltung zu verschaffen. 

Ueberbach: "Hier liegt das Versagen der Verantwortlichen, und zwar an höchster Stelle. In der Rechtspolitik ringen wir ständig um die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger, sobald die Sicherheitsbehörden diese überwachen und kontrollieren wollen. Am Ende stehen mühsam ausgehandelte, komplexe Lösungen wie z.B. die Vorschriften über die Erfassung von Telekommunikationsdaten. Da dürfen wir ja wohl erwarten, dass dies alles einen Sinn hat! Warum wussten die Sicherheitsbehörden nicht, was da auf sie zukam? Herr Wöller, erklären Sie uns bitte verständlich, wie Sie das beim nächsten Mal besser machen!"

Pressemitteilung vom 12. März 2021:

 

Ein Blogeintrag im Internet ist kein Ersatz für die notwendige Reform des Sächsischen Schulgesetzes


Der Neustart des Präsenzunterrichts in Sachsen ist für die Schülerinnen und Schüler und viele Eltern ein Segen. Er ist aus vielerlei Gründen die beste Lernform für unsere weiterführenden Schulen. Das Thema Fernunterricht ist aber nicht vom Tisch. Vielfach kommt das Wechselmodell zum Einsatz und bei steigenden Inzidenzen muss auch wieder mit lokalen, regionalen oder flächendeckenden Schulschließungen gerechnet werden.

Die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) in Ostsachsen fordert deshalb weiterhin eine gesetzliche Regelung für den Fernunterricht. Ihr Vorsitzender Andreas Ueberbach begründet dies so: „Wenn uns die zermürbende Dauer der Pandemie eines gezeigt hat, dann doch wohl die Einsicht, dass wir uns schon zu Beginn der Krise auf eine langfristige Ausnahmesituation hätten vorbereiten müssen. Und es schadet nie, sich für die Zukunft zu wappnen." Die Veröffentlichung von Standards auf dem Internet-Blog des Sächsischen Kultusministeriums (SMK) habe gezeigt, dass man sich des Problems immerhin bewusstgeworden sei.

Ueberbach weiter: "Mit seinem Blog formuliert das SMK nur einen frommen Wunsch, durchsetzbar ist das im Zweifel nicht. Es fehlt eine gesetzliche und damit verbindliche Grundlage für den Fernunterricht. Wie notwendig das ist, haben nicht zuletzt die Reaktionen der Öffentlichkeit auf den Blogeintrag gezeigt. Vor allem die Lehrerschaft sieht sich aus verständlichen Gründen an den Pranger gestellt."

Der von der ASJ unter Beteiligung von Vertretern der Schüler- und Lehrerschaft und Eltern ausgearbeitete Gesetzentwurf beseitigt dieses Defizit. Er setzt einen verlässlichen Rahmen, den die sächsischen Schulen eigenverantwortlich ausfüllen. Ueberbach betont: "Wir scheren nichts über einen Kamm. Jede Schule entwickelt ihr eigenes Fernunterrichtskonzept je nach den eigenen technischen und personellen Möglichkeiten. Digitale Technik kommt zur Anwendung, wo es Sinn macht. Niemand wird zu etwas gezwungen, was nicht zu leisten ist, aber es wird klar und deutlich, was die jeweilige Schule zu bieten hat. Das erleichtert einen direkten Vergleich. Besonders gelungene Konzepte dienen als Vorbilder. Das bedeutet best practice für den Fernunterricht in Sachsen."

Der Gesetzentwurf ist Gegenstand des nächsten Ordentlichen Landesparteitags der SPD Sachsen. Zuvor soll er zusammen mit Bürgerinnen und Bürgern, Fachleuten und Politikerinnen und Politikern weiter eingehend erörtert werden. Die Termine für diese Konferenzen, die derzeit als Online-Veranstaltungen geplant sind, werden wir rechtzeitig bekannt machen.


Pressemitteilung vom 07.12.2020

Pressemitteilung vom 17. Februar 2021:

„Lassen Sie uns aus der Not eine Tugend machen, Herr Piwarz!“
Der sächsischen Schulpolitik fehlt es nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft der sozialdemokratischen Juristinnen und Juristen (ASJ) in Ostsachsen derzeit an vielem: an hinlänglichen Konzepten, an klarer politischer Führung und an einem verantwortungsvollen Gestaltungswillen. Helfen könne da ein ordentlicher landesgesetzlicher Orientierungsrahmen, der zugleich den Anstoß gibt zur Bewältigung der Pandemiefolgen im schulischen Bereich. An dieser Stelle setzt die ASJ Ostsachsen mit ihrem Vorschlag einer Änderung des Sächsischen Schulgesetzes an. So will sie die politisch Verantwortlichen zu einem sofortigen Umdenken bewegen.

„Seit einem Jahr befinden sich die sächsischen Schulen im Krisenmodus“, meint Andreas Ueberbach, Vorsitzender der ASJ Ostsachsen. „Doch die betroffenen Schülerinnen und Schüler, ihre Eltern und auch die Lehrerinnen und Lehrer fühlen sich nicht genügend ernstgenommen. Denn für das Sächsische Kultusministerium scheint es nur die Wahl zwischen Präsenzunterricht und Ausnahmezustand zu geben. Wir wollen das so nicht hinnehmen und fordern nach eingehender Diskussion mit Betroffenen eine vernünftige Rechtsgrundlage für den Fernunterricht jenseits des infektiologischen Notstandsrechts.
In Sachsen existiert für den gegenwärtig praktizierten Fernunterricht keine rechtssichere, parlamentarisch legitimierte Regelung. Das in der Sächsischen Verfassung verankerte Recht auf Bildung wird derzeit viel zu oft unzureichend verwirklicht, nämlich nur abhängig von den zufälligen Umständen des Einzelfalls. Uns erscheint es da nicht richtig, so weit wie möglich am Präsenzunterricht festzuhalten. Anstatt dass sich der fachlich versierte Verwaltungsapparat mit dem Fernunterricht und dem Einsatz digitaler Technik gründlich auseinandersetzt, heißt es im Ministerium offenbar nur: ‚Augen zu und durch!’. Dabei wissen wir nicht, wie lange und wie oft wir noch auf derartige Alternativen zum Präsenzunterricht angewiesen sind. Es fehlen verbindliche Grundlagen und gute Kontrollmechanismen.“
Nach Ansicht der sozialdemokratischen Juristinnen und Juristen verlassen sich die Verantwortlichen bisher zu sehr darauf, dass sich die Betroffenen selbst behelfen. „Mit viel Engagement und starkem Willen versuchen die betroffenen Schülerinnen und Schüler sowie ihre Eltern und Lehrkräfte, die Krise bestmöglich zu meistern“, so Ueberbach. „Das kann aber nicht verhindern, dass viele von ihnen durchs Raster fallen. Und das trifft vor allem die Schwächsten. Ein solcher Umgang mit unseren Kindern und Jugendlichen ist eines demokratischen Rechtsstaates und einer fortschrittlichen Bildungsgesellschaft nicht würdig.“
Ueberbach formuliert in dieser Hinsicht einen konkreten Vorschlag: „In unseren Diskussionen haben wir Gewerkschafts-, Eltern- und Schülervertreter eingebunden und einen Gesetzentwurf zur Änderung des Sächsischen Schulgesetzes erarbeitet, der es ermöglicht, die beschriebenen Probleme anzugehen.“
Ziel des Gesetzentwurfes sei es, den Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schulen möglichst gleichmäßig und qualitativ hochwertig unter den besonderen Bedingungen der fehlenden schulischen Präsenzzeit zu verwirklichen. Zur Wahrung der Chancengleichheit sollen Mindeststandards der Unterrichtsqualität gewährleistet werden. Werde die schulische Präsenzpflicht auf Grundlage des Landesschulgesetzes vorübergehend außer Kraft gesetzt, habe das nach der angestrebten Neufassung des Sächsischen Schulgesetzes verschiedene Folgen: Kraft Gesetzes entsteht dann etwa eine Pflicht zur Durchführung des Fernunterrichts und nach dem Ende einer solchen Notsituation haben die Schulen Lernstandserhebungen durchzuführen, um entstandene Defizite zu erfassen und sich zügig um deren Beseitigung zu kümmern.
Die ASJ Ostsachsen betont, dass die pädagogische Freiheit der Schulen und Lehrkräfte unangetastet bleibt. Je nach technischer Ausstattung und pädagogischer Einschätzung soll digital unterrichtet werden. Damit dies im Bedarfsfall möglichst bald und flächendeckend geschehen kann, enthält ihr Gesetzentwurf eine programmatische, aber gleichwohl verpflichtende Forderung an die Staatsregierung, die notwendigen Voraussetzungen für den digitalen Fernunterricht unter Berücksichtigung sozialer Aspekte sachsenweit zu schaffen. Zur Vorbereitung darauf erhalten die Lehrkräfte ein gesetzlich verankertes Recht, sind aber unter Umständen auch verpflichtet, sich im Bereich der digitalen Lehre fortzubilden.
„Wir sind überzeugt, dass unser Vorschlag die Diskussionen um verbindliche Konzepte des Fernunterrichts und die Digitalisierung der Schulen in gehörigem Maß voranbringen wird“, meint Andreas Ueberbach. „Es hilft nichts, die durch die Pandemie offen zutage getretenen Probleme solange zu ignorieren, bis wir ihre Kurz- und Langzeitfolgen zu spüren bekommen. Wir sehen uns moralisch verpflichtet, größeren Schaden von der Generation abzuwenden, die von dieser Krise am nachhaltigsten betroffen ist. Nutzen wir also die Chance und machen wir aus der Not eine Tugend!“

Pressemitteilung vom 07.12.2020

Klardenken statt "Querdenken"! Wer sich nicht an Hygiene-Auflagen hält, soll nicht demonstrieren dürfen! Die ASJ Ostsachsen fordert vor dem Hintergrund der aktuellen Bremen-Entscheidung des BVerfG eine strenge Prüfung der für den 12.12.2020 angemeldeten "Querdenken"-Demonstration.

Der Vorsitzende der ASJ Ostsachsen, Andreas Ueberbach, erklärt hierzu: 
"Die Verhältnisse in Dresden sind nicht wesentlich anders als in Bremen. Legen die Demo-Veranstaltenden kein wirksames Hygienekonzept vor oder droht ein solches Konzept nicht konsequent umgesetzt zu werden, ist der Schutz der Allgemeinheit vor Verbreitung der Krankheit wichtiger als diese Art, das Grundrecht der Versammlungsfreiheit auszuüben. Eine Wiederholung des Trauerspiels von Leipzig darf es nicht geben. Die Landeshauptstadt Dresden muss jetzt beweisen, dass der Gesundheitsschutz hier genauso ernst genommen wird wie in Bremen und Mannheim. Alles andere wäre ein Schlag ins Gesicht der Anständigen, die sich an die Coronaschutzmaßnahmen halten, damit unser Gesundheitssystem nicht überlastet wird. Die Dresdner Versammlungsbehörde sollte sich sehr genau anschauen, wer durch ihre Stadt ziehen will und sich gut überlegen, welches Verhalten von diesen Menschen zu erwarten ist."

 

Hintergrund:
Das Bundesverfassungsgericht hat am 05.06.2020 die Entscheidung des OVG Bremen bestätigt. Die "Querdenken"-Demonstration in Bremen blieb darum untersagt. Die Behörden der Hansestadt haben dieses Verbot konsequent durchgesetzt. Auch in Mannheim hat der Verwaltungsgerichtshof eine geplante "Querdenken"-Demonstration in der Stadt endgültig verboten (https://www.zeit.de/politik/deutschland/2020-12/querdenken-anti-corona-protestdemonstrationsverbot-bremen-mannheim).
Für den 12.12.2020 ist eine ähnliche Veranstaltung in Dresden geplant. Da viele Teilnehmer derartiger Demos die Gefahren der Pandemie leugnen, muss damit gerechnet werden, dass notwendige Hygieneauflagen nicht befolgt werden. Laut Pressemitteilungen erhärten sich außerdem  Hinweise, dass sich Rechtsextreme in ganz Deutschland gegenwärtig vernetzen, um die Demo für ihre Zwecke zu missbrauchen (https://www.tagesschau.de/investigativ/dresden-querdenken-101.html?).


Pressemitteilung vom 09.11.2020

Zum Versagen der Behörden im Umgang mit der Coroanaleugnerdemo am 07.11.2020 erklärt Andreas Ueberbach, Vorsitzender der ASJ Ostsachsen:

 

„Man muss die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts nicht richtig finden, aber aus heiterem Himmel ist sie nicht gefallen. Dennoch waren die Sicherheitsbehörden offenkundig nicht genügend auf die Situation vorbereitet. Es steht aufgrund der konkreten Umstände zu vermuten, dass die Polizei gar nicht ernstlich vorhatte, die leicht vorhersehbaren Auflagenverstöße zu unterbinden und effektiv zu verfolgen. Hat das Innenministerium von vornherein vor den Demonstrierenden kapituliert? Wie will man den Menschen vermitteln, dass die Stilllegung ganzer Teile des Wirtschaftslebens und stärkste Einschränkungen ihrer persönlichen Freiheit verhältnismäßig sind, wenn man zur gleichen Zeit tatenlos zusieht, wie 20.000 Menschen aus ganz Deutschland absichtlich und angekündigt ein "Superspreader-Event" veranstalten? Wir verlangen von Staatsminister Prof. Dr. Roland Wöller eine Erklärung!“

 

Pressemitteilung vom 02.11.2010

Corona-Schutzmaßnahmen für Sachsen nur noch
nach einer gesamtgesellschaftlichen Diskussion!

 
Die Arbeitsgemeinschaft der sozialdemokratischen Juristinnen und Juristen (ASJ) Ostsachsen fordert die Sächsische Staatsregierung auf, zukünftige Corona-Schutzmaßnahmen nur noch nach breiter, öffentlicher Debatte und in einem transparenten Verfahren zu treffen. Rechtsverordnungen sind dafür nur dann geeignet, wenn ein Gesetzgebungsverfahren nicht in Betracht kommt. 
Ihr Vorsitzender, Andreas Ueberbach, dazu: 
“Rechtsverordnungen der Landesregierung mögen grundsätzlich einen schnellen und effektiven Weg darstellen, Regelungen zum Schutz der Bevölkerung zu treffen. Doch je länger die Krise anhält, desto deutlicher werden die Nachteile dieser Vorgehensweise. Eine lebendige Demokratie erfordert die Beteiligung aller Betroffenen, damit ihre Interessen gegeneinander abgewogen werden können. Eine Vorlaufzeit von wenigen Tagen oder Wochen sollte in unserer modernen, gut vernetzten Gesellschaft heute kein unüberwindbares Problem mehr darstellen. Wir fordern darum die sächsische Landesregierung zu einem öffentlichen Dialog insbesondere mit Vertreterinnen und Vertretern der Gastronomie, der Touristikbranche, der Kulturschaffenden und Schulen auf! Nur auf dieser Grundlage und nur, wenn ein Gesetzgebungsverfahren nicht rechtzeitig durchführbar ist, sollte die Landesregierung über die Fortgeltung der aktuellen Coronaschutzverordnung entscheiden.”

Pressemitteilung
vom 11.09.2020

Keine Gewalt! Zu den Ausschreitungen in Leipzig Connewitz erklärt Andreas Ueberbach, Vorsitzender der ASJ Ostsachsen:

 

„Wir verurteilen die Gewalt, die von Randalierern gegen Autos, Fensterscheiben und sogar gegen Personen geübt wurde, ganz entschieden. Jeder und jedem steht das Recht zu, gegen tatsächliche und vermeintliche Missstände auf die Straße zu gehen, sich zu versammeln und zu demonstrieren. Das kann sich auch gegen die sich ständig verschärfende Wohnsituation richten; es muss dringend bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden! Wenn in Leipzig vorhandener Wohnraum aus spekulativen Gründen leer steht, weil die Eigentümer auf Abrissgenehmigungen und die Errichtung von Luxuswohnungen setzen, muss die Frage erlaubt sein, ob der Gebrauch dieses Eigentums zugleich der Allgemeinheit nutzt (Artikel 14 Abs. 2 Satz 2 GG). Da sind auch kreative Formen des Protests erlaubt. Der Zweck heiligt aber nicht alle Mittel. Keine Wohnungsnot kann diesen Bruch unserer rechtsstaatlichen Ordnung rechtfertigen; eine solche Ausübung von Gewalt gegen Personen oder gegen Sachen ist niemals legitim. Damit soll immer eine Stimmung der Angst und der Einschüchterung erzeugt werden. Dies hat mit akzeptablen Formen der politischen Auseinandersetzung in einem demokratischen Rechtsstaat nichts zu tun und schadet der Sache.“

 

Pressemitteilung
vom 31.08.2020

Versammlungs-behörde darf „Pegida“ nicht privilegieren.  Klare Haltung der SPD-Stadtratsfraktion zahlt sich aus!

 

Zu der Nachricht, die Versammlungsbehörde der Landeshauptstadt Dresden habe vorläufig untersagt, dass Lutz Bachmann zumindest für heute Versammlungsleiter einer Pegida-Demonstration sein dürfe, erklärt für die ASJ Ostsachsen deren Mitglied Harald Baumann-Hasske, zugleich Bundesvorsitzender der ASJ:

„Wir begrüßen, dass die Stadt endlich genau hinschaut und das Verhalten von Pegida und seiner Repräsentanten auch versammlungsrechtlich würdigt. Hier zahlt sich aus, dass die Öffentlichkeit das Treiben dieser Gruppierung seit langem kritisch im Auge hat. Gerade Stadtrat Richard Kaniewski, in der SPD-Fraktion zuständig für Ordnungspolitik, hat immer wieder angemahnt, Pegida und Gegendemonstranten nicht mit zweierlei Maß zu messen. Viele Jahre galt offensichtlich die Prämisse, bei Pegida handele es sich dauerhaft um den Erstanmelder der Demonstrationen und alle anderen seien „deren“ Störer. Strafbare oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdende Äußerungen bei Pegida schienen keine versammlungsrechtlichen Konsequenzen zu haben. So gesehen ist die Mitteilung, negativ auffällige Persönlichkeiten nicht mehr als Ordner zulassen zu wollen, nun als Ankündigung der Stadt zu verstehen, endlich ihre gesetzlichen Aufgaben konsequent wahrzunehmen. Es bleibt abzuwarten, ob und wie die Landeshauptstadt Dresden jetzt tatsächlich den immer wieder aufkeimenden Verdacht ausräumen will, sie schone ausgerechnet die erklärten Gegner von Demokratie und Rechtsstaat und gängele deren Verteidigerinnen und Verteidiger gleichzeitig.“

Hintergrund:

Nach eigenen Angaben * hat die Versammlungsbehörde der Landeshauptstadt Dresden dem PEGIDA-Förderverein e.V. am 26.08.2020 mitgeteilt, dass der für die heutige Demo vorgesehene Versammlungsleiter als "unzuverlässig im Sinne des Versammlungsrechts" eingestuft werde, weil er zuletzt nicht eingeschritten sei, als ein Redner Anweisungen an die Demonstrierenden gegeben habe, die geeignet gewesen seien, „den störungsfreien Ablauf der Kundgebung auf dem Neumarkt zu gefährden“. Dieser Redner dürfe am 31.08.2020 darum nicht als Ordner auftreten.

Der ordnungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion Dresden, Richard Kaniewski, hat diese Schritte begrüßt**. Es sei gut, dass Lutz Bachmann vorerst nicht mehr als Ordner auftreten dürfe Seine Hoffnung, dass die Stadtverwaltung „Pegida“ auch in Zukunft Grenzen aufzeige, verband er mit dem Angebot der SPD-Fraktion, das weitere Engagement der Stadt zu unterstützen.


ASJ Sachsen

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