Der Vorstand der ASJ Ostsachsen trifft sich in regelmäßigen Abständen, mindestens einmal im Quartal an wechselnden Orten, derzeit - aufgrund der aktuellen Umstände - online. Unsere Sitzungen sind stets mitgliederoffen, was aber keineswegs heißt, dass wir unter uns bleiben wollen! Im Gegenteil sind alle Interessenten willkommen und aufgefordert mitzuwirken - Nichtparteimitglieder bitten wir lediglich um eine kurze vorherige Anmeldung. Das funktioniert gut und hat sich bei uns seit langem bewährt. Also, bitte keine Scheu!
Zusätzlich bieten wir die Möglichkeit eines Newsletters, mit dem wir Sie auf unsere Vorstandssitzungen und sonstige Veranstaltungen aufmerksam machen und zum Stand unserer Diskussionen auf dem Laufenden halten wollen. Er erscheint je nach Anlass, in der Regel quartalsweise. Sie können sich unten auf dieser Seite anmelden oder einfach per Email Kontakt mit uns aufnehmen: asj-ost@spd-sachsen.de.
Der Vorstand der ASJ Ostsachsen setzt sich wie folgt zusammen:
Unser langjähriges Mitglied Frau Rechtsanwältin Dr. Cordula Heß ist plötzlich und unerwartet gestorben. Wir trauern um sie! Ihrer Familie und den Angehörigen gilt unser Beileid!
Pressemitteilung vom 17. Februar 2021
Der Vorsitzende der ASJ Ostsachsen, Andreas Ueberbach, erklärt hierzu:
"Die Verhältnisse in Dresden sind nicht wesentlich anders als in Bremen. Legen die Demo-Veranstaltenden kein wirksames Hygienekonzept vor oder droht ein solches Konzept nicht konsequent umgesetzt
zu werden, ist der Schutz der Allgemeinheit vor Verbreitung der Krankheit wichtiger als diese Art, das Grundrecht der Versammlungsfreiheit auszuüben. Eine Wiederholung des Trauerspiels von
Leipzig darf es nicht geben. Die Landeshauptstadt Dresden muss jetzt beweisen, dass der Gesundheitsschutz hier genauso ernst genommen wird wie in Bremen und Mannheim. Alles andere wäre ein Schlag
ins Gesicht der Anständigen, die sich an die Coronaschutzmaßnahmen halten, damit unser Gesundheitssystem nicht überlastet wird. Die Dresdner Versammlungsbehörde sollte sich sehr genau anschauen,
wer durch ihre Stadt ziehen will und sich gut überlegen, welches Verhalten von diesen Menschen zu erwarten ist."
Hintergrund:
Das Bundesverfassungsgericht hat am 05.06.2020 die Entscheidung des OVG Bremen bestätigt. Die "Querdenken"-Demonstration in Bremen blieb darum untersagt. Die Behörden der
Hansestadt haben dieses Verbot konsequent durchgesetzt. Auch in Mannheim hat der Verwaltungsgerichtshof eine geplante "Querdenken"-Demonstration in der Stadt endgültig verboten (https://www.zeit.de/politik/deutschland/2020-12/querdenken-anti-corona-protestdemonstrationsverbot-bremen-mannheim).
Für den 12.12.2020 ist eine ähnliche Veranstaltung in Dresden geplant. Da viele Teilnehmer derartiger Demos die Gefahren der Pandemie leugnen, muss damit gerechnet werden, dass notwendige
Hygieneauflagen nicht befolgt werden. Laut Pressemitteilungen erhärten sich außerdem Hinweise, dass sich Rechtsextreme in ganz Deutschland gegenwärtig vernetzen, um die Demo für ihre Zwecke
zu missbrauchen (https://www.tagesschau.de/investigativ/dresden-querdenken-101.html?).
Zum Versagen der Behörden im Umgang mit der Coroanaleugnerdemo am 07.11.2020 erklärt Andreas Ueberbach, Vorsitzender der ASJ Ostsachsen:
„Man muss die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts nicht richtig finden, aber aus heiterem Himmel ist sie nicht gefallen. Dennoch waren die Sicherheitsbehörden offenkundig nicht genügend auf die Situation vorbereitet. Es steht aufgrund der konkreten Umstände zu vermuten, dass die Polizei gar nicht ernstlich vorhatte, die leicht vorhersehbaren Auflagenverstöße zu unterbinden und effektiv zu verfolgen. Hat das Innenministerium von vornherein vor den Demonstrierenden kapituliert? Wie will man den Menschen vermitteln, dass die Stilllegung ganzer Teile des Wirtschaftslebens und stärkste Einschränkungen ihrer persönlichen Freiheit verhältnismäßig sind, wenn man zur gleichen Zeit tatenlos zusieht, wie 20.000 Menschen aus ganz Deutschland absichtlich und angekündigt ein "Superspreader-Event" veranstalten? Wir verlangen von Staatsminister Prof. Dr. Roland Wöller eine Erklärung!“
Hintergrund:
Nachdem das Oberverwaltungsgericht Bautzen die zunächst nach außen verbannte "Querdenker"- Demo kurzfristig am 7. November doch noch in der Leipziger Innenstadt erlaubt hatte, verlor die Polizei spätestens im Lauf der Versammlung die Kontrolle über das Geschehen. Obwohl die Versammlungsbehörde wegen verschiedener Auflagenverstöße schließlich anordnete, dass die Kundgebung aufzulösen sei, und Umzüge untersagt waren, zogen weiterhin Tausende durch die Innenstadt. Nach Einschätzung der Polizei trugen 90 Prozent der Teilnehmer keinen Mund-Nasen-Schutz. Polizeiketten wurden durchbrochen und es soll zu Prügeleien und jagdähnlichen Szenen unter Beteiligung offenkundig Rechtsextremer gekommen sein. Die Journalistengewerkschaft DJU berichtet, mindestens 32 Journalistinnen und Journalisten seien von körperlichen Angriffen und Behinderungen betroffen. Nach Angaben des SPIEGEL sollen die Verantwortlichen der Polizei schon vorab damit gerechnet haben, dass die Lage bei so vielen Menschen auf engem Raum aus dem Ruder laufen könnte.
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) erklärt heute, dieses Verhalten sei durch nichts zu rechtfertigen, und verurteilt die Angriffe gegen die Polizei und die Presse scharf. Der SPD-Landtagsabgeordnete Albrecht Pallas fordert eine Auswertung des Geschehens in einer Sondersitzung des Innenausschusses des Sächsischen Landtags.
Der Leipziger Polizeipräsident Torsten Schultze verteidigt in einem Videostatement das Vorgehen der Polizei. Der Einsatz habe drei Ziele gehabt: die Gewährleistung eines friedlichen Verlaufs, die Verhinderung möglicher Gewalttaten und die Durchsetzung des Infektionsschutzes. Die ersten beiden Ziele seien weitgehend erreicht worden, das dritte Ziel nicht. Um dieses zu erreichen, sei Gewaltanwendung nicht angezeigt gewesen. Man bekämpfe eine Pandemie nicht mit polizeilichen Mitteln, sondern nur mit der Vernunft der Menschen. Der sächsische Innenminister Roland Wöller (CDU) bezeichnete zwar die Eilentscheidung des Oberverwaltungsgerichts als unverantwortlich, sah aber keinen Grund, das Vorgehen der Polizei zu kritisieren.
„Wir verurteilen die Gewalt, die von Randalierern gegen Autos, Fensterscheiben und sogar gegen Personen geübt wurde, ganz entschieden. Jeder und jedem steht das Recht zu, gegen tatsächliche und vermeintliche Missstände auf die Straße zu gehen, sich zu versammeln und zu demonstrieren. Das kann sich auch gegen die sich ständig verschärfende Wohnsituation richten; es muss dringend bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden! Wenn in Leipzig vorhandener Wohnraum aus spekulativen Gründen leer steht, weil die Eigentümer auf Abrissgenehmigungen und die Errichtung von Luxuswohnungen setzen, muss die Frage erlaubt sein, ob der Gebrauch dieses Eigentums zugleich der Allgemeinheit nutzt (Artikel 14 Abs. 2 Satz 2 GG). Da sind auch kreative Formen des Protests erlaubt. Der Zweck heiligt aber nicht alle Mittel. Keine Wohnungsnot kann diesen Bruch unserer rechtsstaatlichen Ordnung rechtfertigen; eine solche Ausübung von Gewalt gegen Personen oder gegen Sachen ist niemals legitim. Damit soll immer eine Stimmung der Angst und der Einschüchterung erzeugt werden. Dies hat mit akzeptablen Formen der politischen Auseinandersetzung in einem demokratischen Rechtsstaat nichts zu tun und schadet der Sache.“
Zu der Nachricht, die Versammlungsbehörde der Landeshauptstadt Dresden habe vorläufig untersagt, dass Lutz Bachmann zumindest für heute Versammlungsleiter einer Pegida-Demonstration sein dürfe, erklärt für die ASJ Ostsachsen deren Mitglied Harald Baumann-Hasske, zugleich Bundesvorsitzender der ASJ:
„Wir begrüßen, dass die Stadt endlich genau hinschaut und das Verhalten von Pegida und seiner Repräsentanten auch versammlungsrechtlich würdigt. Hier zahlt sich aus, dass die Öffentlichkeit das Treiben dieser Gruppierung seit langem kritisch im Auge hat. Gerade Stadtrat Richard Kaniewski, in der SPD-Fraktion zuständig für Ordnungspolitik, hat immer wieder angemahnt, Pegida und Gegendemonstranten nicht mit zweierlei Maß zu messen. Viele Jahre galt offensichtlich die Prämisse, bei Pegida handele es sich dauerhaft um den Erstanmelder der Demonstrationen und alle anderen seien „deren“ Störer. Strafbare oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdende Äußerungen bei Pegida schienen keine versammlungsrechtlichen Konsequenzen zu haben. So gesehen ist die Mitteilung, negativ auffällige Persönlichkeiten nicht mehr als Ordner zulassen zu wollen, nun als Ankündigung der Stadt zu verstehen, endlich ihre gesetzlichen Aufgaben konsequent wahrzunehmen. Es bleibt abzuwarten, ob und wie die Landeshauptstadt Dresden jetzt tatsächlich den immer wieder aufkeimenden Verdacht ausräumen will, sie schone ausgerechnet die erklärten Gegner von Demokratie und Rechtsstaat und gängele deren Verteidigerinnen und Verteidiger gleichzeitig.“
Hintergrund:
Nach eigenen Angaben * hat die Versammlungsbehörde der Landeshauptstadt Dresden dem PEGIDA-Förderverein e.V. am 26.08.2020 mitgeteilt, dass der für die heutige Demo vorgesehene Versammlungsleiter als "unzuverlässig im Sinne des Versammlungsrechts" eingestuft werde, weil er zuletzt nicht eingeschritten sei, als ein Redner Anweisungen an die Demonstrierenden gegeben habe, die geeignet gewesen seien, „den störungsfreien Ablauf der Kundgebung auf dem Neumarkt zu gefährden“. Dieser Redner dürfe am 31.08.2020 darum nicht als Ordner auftreten.
Der ordnungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion Dresden, Richard Kaniewski, hat diese Schritte begrüßt**. Es sei gut, dass Lutz Bachmann vorerst nicht mehr als Ordner auftreten dürfe Seine Hoffnung, dass die Stadtverwaltung „Pegida“ auch in Zukunft Grenzen aufzeige, verband er mit dem Angebot der SPD-Fraktion, das weitere Engagement der Stadt zu unterstützen.